Bei Diskussionen über soziale Netzwerke geht es oft um Datenschutz und die Frage: Was machen Facebook, WhatsApp, Snapchat oder andere Plattformen mit „meinen Daten“? Im krassen Widerspruch zu diesen – durchaus berechtigten – Sorgen steht die Praxis in der Sozialen Arbeit.
Hier reden Sozialarbeitende mit Klienten auch über sensible Themen – im direkten Gespräch oder vermittelt über – richtig – Facebook, WhatsApp und Co. Warum auch dabei der Blick auf den Datenschutz wichtig ist, erkläre ich in diesem ersten Beitrag unserer Serie „Datenschutz digital”.

Foto: Jan Persiel | (CC BY-SA 2.0) https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/ | iOS7 Homescreen blurred (DSC_0719)
Datenschutz digital: Ein wichtiges Thema für die Soziale Arbeit
Müssen sich soziale Einrichtungen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überhaupt aktiv um das Thema Datenschutz kümmern? Medienfachanwalt Thomas Schwenke hat dafür eine klare Antwort:
„Wie Unternehmen unterliegen auch Soziale Einrichtungen den gültigen Datenschutzgesetzen. Sie sollten sich um das Thema sogar noch aktiver kümmern, da sie oft mit personenbezogenen und sensiblen Daten arbeiten und diese schützen müssen.“
Und Christian Solmecke, ebenfalls Medienfachanwalt, ergänzt:
„Dabei müssen soziale Einrichtungen nicht nur die allgemeinen Datenschutzvorschriften, sondern auch die Schweigepflicht gemäß § 203 des Strafgesetzbuches, die Berufsgeheimnisse der Mitarbeiter und weitere spezielle Datenschutzvorschriften, wie bspw. Vorschriften aus den Sozialgesetzbüchern beachten.“
Wenn ich in Workshops und Schulungen auf solche Aussagen verweise, sinkt die Stimmung oft spürbar. So mancher und manche verliert sichtbar die Lust daran, sich überhaupt noch mit sozialen Netzwerken zu befassen. Doch Verweigerung ist – zumindest langfristig – keine Option.
Gut zu wissen:
Mögliche Konsequenzen bei Datenschutzverstößen
Verstöße gegen Datenschutzgesetze sind keine Kavaliersdelikte. Ein unsachgemäßer Umgang mit personenbezogenen Daten kann den Vertrauensverlust von Klientinnen und Klienten sowie negative PR zur Folge haben. Darüber hinaus gibt es jedoch auch mögliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen. Dazu Fachanwalt Christian Solmecke:
„Sofern gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, können sich Betroffene beim Datenschutzbeauftragten ihres Bundeslandes beschweren. Dieser wird dann der Beschwerde nachgehen. Bei kommunalen und freien Trägern wird der Landesdatenschutzbeauftragte den Datenschutzverstoß beim Träger förmlich beanstanden und ihn in seinem Tätigkeitsbericht veröffentlichen.“
Die Haftung für Verstöße liegt, pflichtbewusstes und regelkonformes Verhalten vorausgesetzt, nicht bei einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern bei Einrichtungen und Trägern. Das soll keinesfalls von der Nutzung sozialer Netzwerke abschrecken. Doch es verdeutlicht, dass Datenschutz mehr als eine rein moralische Verpflichtung ist.
Soziale Netzwerke in der Sozialen Arbeit: Nicht ohne Vorbereitung und gesunden Menschenverstand
Bei allen möglichen Risiken: Soziale Netzwerke sind aus der Kommunikation vieler Klienten nicht mehr wegzudenken. Nicht nur das, auch die Informationsbeschaffung und viele Transaktionen laufen inzwischen über digitale Kanäle. Soziale Arbeit hat – in den verschiedenen Arbeitsfeldern unterschiedlich stark ausgeprägt – schlussendlich keine Wahl, als sich auf diese Lebenswelt der Klientinnen und Klienten einzustellen.
Denn neben der Kommunikation mit den Klienten steht auch die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz auf der To-Do-Liste der Sozialen Arbeit.
Vor allem bei der Kommunikation mit Klienten und der digitalen Öffentlichkeitsarbeit spielt Datenschutz eine wichtige Rolle. Die Fachanwälte Thomas Schwenke, Christian Solmecke und Astrid Christofori sind sich einig: Unvorbereitet sollten Soziale Einrichtungen und Träger ihre Mitarbeiter nicht in diese Kommunikation schicken. Sie empfehlen:
- Soziale Einrichtungen und Träger sollten klar definieren, welche Kanäle für welchen Zwecke genutzt werden.
- Kanäle wie WhatsApp oder Facebook können für Kontaktanbahnung, jedoch nicht für Beratung oder sensible Kommunikation genutzt werden. Dazu mehr in einem späteren Teil der Serie „Datenschutz digital“.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten – schriftlich – über die Grenzen und Grundsätze der Kommunikation in sozialen Netzwerken informiert und geschult werden.
- Es sollten klare Ansprechpartner für Fragen rund um soziale Netzwerke und Datenschutz in den Einrichtungen erreichbar sein.
- Dienstliche Kommunikation darf nur über dienstliche Kanäle – und meist auch Geräte – laufen. Privatleben und Arbeit müssen hier strikt getrennt werden.
- Grundsätze, wie beispielsweise ein rechtskräftiges Impressum auf Facebookseiten, müssen auch bei Auftritten Sozialer Einrichtungen beachtet und umgesetzt werden.
- Werden soziale Netzwerke eingesetzt, sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr über Neuerungen informiert und geschult werden.
- Vor der Veröffentlichung von Bildern, Videos oder Geschichten über Personen ist deren schriftliches Einverständnis einzuholen. Mehr dazu in einem späteren Teil der Serie „Datenschutz digtial“.
- Individuelle Fragen zum digitalen Datenschutz in individuellen Beratungsgesprächen mit Fachanwälten klären.
Einrichtungen und Träger, die sich genauer über die aktuellen Datenschutzgesetze und -bestimmungen informieren wollen, werden auf der Internetseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fündig.
Über diese Serie:
Datenschutz digital

Christian Müller von sozial-pr.net
Ideengeber und Autor der Serie ist Christian Müller. Der Kommunikationsberater und studierte Sozialarbeiter aus Stuttgart hat dafür mit den Medienfachanwälten Thomas Schwenke, Christian Solmecke und Astrid Christofori gesprochen.
Alle Tipps und Hinweise basieren auf deren fachlichen Rat und spiegeln den Stand im November/Dezember 2016 wieder. Auch Müllers eigene Erfahrung aus der Umsetzung entsprechender Kommunikationsprojekte fließt mit ein. Dennoch kann, soll, darf und will diese Serie keine Rechtsberatung ersetzen. Wenn sie verbindliche Aussagen zu konkreten Projekten benötigen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt und/oder Datenschutzbeauftragten ihrer Wahl.
In weiteren Teilen der Serie „Datenschutz digital“ geht es um diese Themen:
- #0: Überblicksartikel – veröffentlicht in der Fachzeitschrift neue caritas 01/2017
- #1: Worauf soziale Einrichtungen beim Einsatz sozialer Netzwerke achten müssen
- #2: So schützt du die Daten deiner Klienten
- #3: Verwendung von Fotos und Videos für die Kommunikation
- #4: Kommunikationskanäle für den Austausch mit Klienten
- #5: Facebook Messenger und WhatsApp im Fokus
- #6: Digitale Speicherung von Klientendaten
Gerne nehmen wir Ihre Fragen zu diesen – und anderen – Aspekten des Datenschutzes in den sozialen Netzwerken auf. Auch weitere Beiträge – basierend auf Ihren Fragen – sind möglich. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.